Branchenführer

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Kategorie & Rubrik:

Heidehof Sippel
Holger Sippel

Heidehof 1, 35789 Weilmünster
Telefon: 06472 / 91 59 15
Fax: 06472 / 91 59 16

Informationen

In unserem modernen Hofladen erhalten Sie unsere Erzeugnisse auf direktem Weg vom Erzeuger und haben dadurch den 100%igen Herkunftsnachweis. Der Weg lohnt sich! Sie finden uns in Möttau direkt an der B 456 (eigene Zufahrt).

Öffnungszeiten

Möttau an der B456
Montag - Freitag 8.00 - 18.00 Uhr
Samstag 8.00 - 13.00 Uhr

Braunfels, Borngasse 3
Montag - Freitag 7.00 - 18.00 Uhr
Samstag 7.00 - 13.00 Uhr
Branchen: Land- und Forstwirtschaft Metzgerei, Fleisch- und Wurstwaren Nahrungs- und Genussmittel WRW-Weilmünster

Edwin Grasmehr GmbH
Westerwälder Fleisch- und Wurstspezialitäten

Brückenstr. 48, 35781 Weilburg-Gaudernbach
Telefon: 06471/9531-0
Branche: Metzgerei, Fleisch- und Wurstwaren

Metzgerei & Partyservice Willi Jung
Filiale Merenberg (ehemals Metzgerei Molitor)

Weilburger Str. 7, 35799 Merenberg
Telefon: 06471 / 912 30 44
Branche: Metzgerei, Fleisch- und Wurstwaren

Metzgerei Grasmehr im REWE Waldhausen
Westerwälder Fleisch- und Wurstspezialitäten

Lindenstraße 42, 35781 Weilburg - Waldhausen
Telefon: 06471 379581
Branche: Metzgerei, Fleisch- und Wurstwaren

Metzgerei Mach

Elkerhäuserstr. 18, 35796 Weinbach
Telefon: 06471 / 45 06
Branche: Gaststätte
Alle Angaben sind ohne Gewähr!

Mittagstisch (21.05.2024)

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Pastori Lichtspiel(gast)haus
Hauptstraße 29, 35789 Weilmünster
Branchen: Ferienwohnung Hotel Restaurant Video / Film WRW-Weilmünster

Veranstaltung

Vorsorgevollmacht & Testament
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.